Spekulationsfrist von Gold
Für die Versteuerung von Gold in Deutschland gilt stets die Spekulationsfrist, die 12 Monate beträgt, als oberstes Kriterium. Nach genau einem Jahr zwischen Kauf und Verkauf ist der Ertrag aus dem Goldgeschäft Einkommenssteuerbefreit. Sollte Gold innerhalb dieser Zeit verkauft werden, fällt eine Versteuerung nach § 23 EStG an. Zu beachten ist, dass ein Ertrag von bis zu 600 Euro als Pauschbetrag nicht zu versteuern ist.
Dementsprechend kann es sich vor allem bei größeren Beträgen lohnen, die 12 Monate Spekulationsfrist zu überschreiten.
Hinweis: Wir führen keine Steuerberatung durch und können nicht gewährleisten, dass zum aktuellen Zeitpunkt die oben genannten Gesetze und Reglungen gültig sind.
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